ich kenne zwar keinen KV (auch bundesweit nicht, der das macht) aber meiner Erfahrung mit 2 solcher Maßnahmen ist, dass das so komplex ist (selbst für einen LV und eine LGS), dass hierzu viel mehr Details geregelt werden müssen und das dann lieber in Form einer Urabstimmungsordnung gemacht werden sollte. Haltet also ein paar Grundsätze fest (wer leitet ein usw.) und seht dann vor, dass sich der KV eine Urabstimmungsordnung gibt oder im Sinne der LV Ordnung gehandelt werden soll.
Die Gesamtheit der Mitglieder als Begriff ist auch hier wieder irreführend.
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