Über den Parteiausschluss entscheidet einzig das Schiedsgericht. Das ist durch BV, LV Satzung und Parteigesetz SEHR eindeutig festgelegt. Die Sätze laden leider dazu ein das falsch zu verstehen. Wer das beantragen kann (im übrigen auch einzelne Mitglieder gegen andere Mitglieder, nicht nur Vorstände usw.) regeln die anderen Satzungen und die LV-Schiedsordnung sehr umfangreich.
| Antrag: | Satzung Kreisverband Oder-Spree |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martin Kündiger (KV Potsdam) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 11.06.2026, 19:23 |
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