Das kann im Streitfall sehr unglücklich sein, ich weiß was ihr meint, aber z.B. Parteiengesetz / Wahlgesetze regeln das anders, dort kann Mitgliedschaft nicht an Beitragszahlung gekoppelt sein. Der Vorstand entscheidet ja zu wann eine Person aufgenommen ist und kann vor datieren oder taggenau arbeiten, dann ist laut Mitgliederdatei die Mitgliedschaft begründet und die Person hätte das Stimmrecht auf einer Wahlversammlung. Wenn nun noch kein Beitrag eingegangen ist, warum auch immer könnt ihr das nicht streitig machen oder der ganze Wahlvorgang wird im Zweifel ungültig (angefochten).
| Antrag: | Satzung Kreisverband Oder-Spree |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martin Kündiger (KV Potsdam) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 11.06.2026, 19:13 |
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