Nach §12 Parteiengesetz müsste so ein Gremium als "Parteiausschuss" noch strenger gewählt werden und nur 1/3 darf ihm qua Amt angehören. Beschlüsse können sonst angefochten werden. Entweder ihr entschärft das komplett und lasst Angehörige über die KMV wählen. Oder ihr zumindest die entsendenden Gremien wählen ihre Personen und ernennen nicht nur - bei dieser Lösung wären Beschlüsse defacto aber immer noch leicht angreifbar.
Ich habe auch noch einen Satz zur Veröffentlichung der Beschlüsse zugefügt. Könnt ihr ja auch einheitlich bei den anderen Gremien machen - da steht das so halb drin. Mindestens parteiöffentlich heißt, so dass Parteimitglieder Zugriff haben, z.B. Wolke.
Warum nennt ihr das Gremium nicht gleich Kreisparteirat? Warum sind nicht auch andere parl. Vertreter*innen enthalten, z.B. Kreistagsfraktion oder MdL (wenn vorhanden), zumindest als beratende Mitglieder?
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