orientiert euch hier besser an der Landessatzung, damit wir die Finanzsachen einheitlicher geregelt haben ... das kenne ich so auch von den anderen KVen.
Der korrekte Ausdruck ist auch erlischt nicht streichen.
§2 (8) Die Mitgliedschaft erlischt ebenfalls, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seiner Beitragszahlung mehr als drei Monate im Rückstand ist.
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